Auf Risiken vorbereiten

Mit vielfältigen Informationen des Landes und der Handwerkskammer Karlsruhe lassen sich gezielte und dringend notwendige Vorkehrungen treffen.

Regelmäßig verursachen Hochwasserereignisse Schäden von erheblichem Ausmaß. Das Risiko, betroffen zu werden, besteht nicht nur an großen Flüssen. Auch kleinere Flüsse und Bäche können bei Starkregen über die Ufer treten und für große Schäden sorgen. Manchmal fasst auch die Kanalisation die plötzlich auftretenden Wassermassen nicht mehr.

Flächendeckende Informationen zu Hochwassergefahren

Risikokarten flächendeckende Informationen vor. Daraus geht hervor, wo und mit welcher Wahrscheinlichkeit es dort zu Hochwasserereignissen kommen kann und wie hoch die Überflutungstiefen für die jeweiligen Gebiete sein werden. Aufbauend auf den Karten werden für alle betroffenen Städte und Gemeinden in einem Maßnahmenbericht die Risiken durch Hochwasser analysiert und geeignete Vorkehrungen aufgezeigt, die von den verschiedenen lokalen Akteuren umgesetzt werden. Auf der Internetseite des baden- württembergischen Umweltministeriums unter www.hochwasserbw.de finden sich umfassende Informationen zur Vorsorge, die Hochwassergefahrenkarten von Baden-Württemberg sowie weitere fachliche und rechtliche Inhalte zum Thema. Mindestens genauso wichtig ist die individuelle Vorsorge im eigenen Betrieb. Dabei gilt es, das Risiko möglichst zu erkennen und richtig zu handeln.

Folgende Schritte umfasst ein betriebliches Hochwasserrisikomanagement:
• Informieren Sie sich über die Risiken.
• Überlegen Sie, welche Schäden in Ihrem Betrieb/Ihren Anlagen auftreten können.
• Sorgen Sie vor, um das Eindringen von Wasser zu vermeiden.
• Sorgen Sie vor für den Fall, dass Wasser in das Betriebsgelände eintritt.
• Entwickeln Sie einen Krisenmanagementplan.
• Sichern Sie Ihr Unternehmen finanziell ab.

Beschäftigung von ausländischen Subunternehmen:

Die Baukonjunktur brummt. Die Folge: Immer mehr Handwerksbetriebe gehen dabei auch den Weg, mit Hilfe von Subunternehmern aus dem Ausland, Aufträge abzuwickeln. Da der Generalunternehmer zahlreichen Haftungsrisiken in Bezug auf die Subunternehmerhaftung unterliegt, gilt es wichtige Aspekte zu beachten.
In Deutschland müssen beispielsweise die folgenden Voraussetzungen und Meldepflichten erfüllt sein:

• Meldung der Mitarbeiter bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

• Zahlung von Mindestlöhnen

• Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen

• umsatzsteuerliche Registrierung

Welche Problemfelder müssen beachtet werden?
• unkontrollierbare Nachunternehmerketten, vor allem auf Großbaustellen
• unterlaufene Mindestlohnzahlungen durch pauschale Lohnverträge
• Schwarzarbeit auf deutschen Baustellen
• schlechter Ruf für Handwerksunternehmen, die mit Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug assoziert werden
• Preisdumping durch schwarze Schafe.

Weitere Informationen:

Umweltberatung:
Ute Matysek, Telefon 07231/428068-388
Außenwirtschaftsberatung:
Peggy Huth, Telefon 0721/1600-162

Foto: LUBW, Autor: B. Grießmann